Die Bundesregierung plant offenbar eine grundlegende Reform der Krypto-Besteuerung. Nach dem aktuellen Haushaltsentwurf für 2027 sollen Kryptowährungen künftig steuerlich wie Kapitalvermögen behandelt werden. Damit könnte die bislang geltende Steuerfreiheit nach einer einjährigen Haltedauer entfallen. Was das für Anleger bedeuten würde, welche Parallelen es zu Österreich gibt und worauf sich Investoren jetzt einstellen sollten, darüber haben wir mit dem österreichischen Steuerberater und Krypto-Steuerexperten Georg Brameshuber gesprochen.
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Mehr Informationen„Die Wahrscheinlichkeit ist mittlerweile sehr hoch“
Redaktion: Herr Brameshuber, vielen Dank, dass Sie sich Zeit für dieses Gespräch nehmen. Bevor wir über die geplante Steuerreform sprechen: Stellen Sie sich unseren Lesern doch kurz vor.
Georg Brameshuber: Vielen Dank für die Einladung.
Ich bin Geschäftsführer der Validvent Krypto- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien. Dort beraten wir Unternehmen und Privatanleger rund um steuerliche Fragestellungen im Kryptobereich. Darüber hinaus betreiben wir mit der Validvent Technology GmbH einen europaweit tätigen Krypto-Dienstleister. Unser Angebot reicht von strategischer Kryptoberatung über steuerliche Dokumentation bis hin zu Accounting-Lösungen und regulatorischer Beratung.
„Deutschland steht vor einem grundlegenden Systemwechsel“
Redaktion: Kommen wir direkt zum aktuellen Thema. Im Haushaltsentwurf für 2027 kündigt die Bundesregierung an, Kryptowährungen künftig wie Kapitalvermögen besteuern zu wollen. Damit steht auch die einjährige Haltefrist auf dem Spiel. Für wie realistisch halten Sie eine Umsetzung?
Georg Brameshuber: Aus heutiger Sicht halte ich sie für sehr wahrscheinlich. Der politische Wind hat sich in den vergangenen Monaten deutlich gedreht. Mit der nun veröffentlichten Absichtserklärung ist erstmals klar dokumentiert, in welche Richtung die Bundesregierung gehen möchte.
Die entscheidende Frage lautet aus meiner Sicht nicht mehr, ob eine Reform kommt, sondern wie sie konkret ausgestaltet wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass wir tatsächlich eine grundlegende Änderung sehen werden, liegt meiner Einschätzung nach inzwischen bei rund 90 Prozent.
Warum die Reform weit mehr wäre als eine Steuererhöhung
Redaktion: Viele Anleger gehen aktuell davon aus, dass vor allem die einjährige Haltefrist abgeschafft werden soll, weil sich dadurch die höchsten zusätzlichen Steuereinnahmen erzielen lassen würden.
Georg Brameshuber: Genau darin liegt der eigentliche Kern der Reform. Es geht nicht nur darum, einzelne Steuersätze zu verändern. Vielmehr würde sich die gesamte steuerliche Einordnung von Bitcoin und Kryptowährungen ändern.
Bislang werden Kryptowährungen in Deutschland steuerlich als sonstige Wirtschaftsgüter behandelt. Künftig sollen sie offenbar unter die Besteuerung von Kapitalvermögen fallen.
Das wäre ein fundamentaler Systemwechsel. Der Gesetzgeber würde Bitcoin damit erstmals steuerlich in dieselbe Kategorie wie Aktien oder Anleihen einordnen. Das ist weit mehr als eine Anpassung einzelner Regeln – es verändert die grundsätzliche steuerrechtliche Logik.
Warum Bitcoin eigentlich gar nicht zu Kapitalvermögen passt
Redaktion: Genau das wirft eine interessante Frage auf. Bitcoin funktioniert schließlich völlig anders als klassische Kapitalanlagen.
Georg Brameshuber: Das ist einer der wichtigsten Punkte in der aktuellen Diskussion.
Klassisches Kapitalvermögen basiert normalerweise auf einem Vermögenswert, der laufende Erträge erzeugt. Eine Aktie zahlt Dividenden, eine Anleihe Zinsen. Steuerlich spricht man von sogenannten Früchten des Kapitals.
Bitcoin funktioniert jedoch völlig anders. Bitcoin zahlt keine Zinsen und keine Dividenden. In seinen fundamentalen Eigenschaften ähnelt Bitcoin eher Gold oder anderen knappen Rohstoffen als klassischen Finanzinstrumenten.
Deshalb stellt sich zwangsläufig die Frage, wie der Gesetzgeber Bitcoin überhaupt in dieses System integrieren möchte.
Soll Bitcoin künftig lediglich wie Kapitalvermögen besteuert werden? Oder soll Bitcoin tatsächlich steuerrechtlich als Kapitalvermögen gelten?
Diese Unterscheidung klingt zunächst technisch, hat aber erhebliche Auswirkungen auf die gesamte steuerliche Systematik.
Österreich hat diese Diskussion bereits geführt
Redaktion: Österreich hat diesen Schritt bereits vor einigen Jahren vollzogen. Wie kam es damals zu dieser Entscheidung?
Georg Brameshuber: Österreich stand vor einer sehr ähnlichen Situation wie Deutschland heute. Das österreichische Einkommensteuerrecht basiert historisch nahezu vollständig auf dem deutschen Steuerrecht. Deshalb sind viele Fragestellungen vergleichbar.
Als Österreich die Reform 2021 auf den Weg brachte, argumentierte der Gesetzgeber vor allem aus Sicht der Anleger.
Immer mehr Menschen handelten Bitcoin und Kryptowährungen über dieselben Plattformen, auf denen sie auch Aktien oder ETFs kauften. Banken und Broker integrierten Krypto-Angebote zunehmend in ihre bestehenden Investmentplattformen.
Aus Sicht vieler Politiker lag deshalb die Schlussfolgerung nahe, Kryptowährungen steuerlich genauso zu behandeln wie andere Kapitalanlagen.
Ein weiterer Faktor war der enorme Erfolg des österreichischen Kryptobrokers Bitpanda. Das Unternehmen entwickelte sich innerhalb weniger Jahre zu einem Unicorn und prägte die öffentliche Wahrnehmung der gesamten Branche.
Aus meiner Sicht hatte Bitpanda daher durchaus erheblichen Einfluss auf die damalige politische Diskussion.
Redaktion: War Bitpanda also letztlich mitverantwortlich für die Reform?
Georg Brameshuber: Das ist sicherlich eine zugespitzte Formulierung, aber ganz von der Hand weisen würde ich sie nicht.
Bitpanda war damals eng in die Diskussionen eingebunden. Man kann durchaus argumentieren, dass die österreichische Kapitalvermögensbesteuerung für Kryptowährungen stark von den praktischen Anforderungen großer Kryptodienstleister beeinflusst wurde.
Gleichzeitig darf man aber auch die positiven Seiten der Reform nicht verschweigen.
So sind beispielsweise Krypto-zu-Krypto-Transaktionen in Österreich weiterhin steuerfrei. Auch andere Detailregelungen wurden gegenüber der vorherigen Rechtslage verbessert.
Man muss deshalb beide Seiten betrachten.
Verfassungsrecht, Bestandsschutz und die Folgen für Anleger
Kann die Reform verfassungswidrig sein?
Redaktion: In Deutschland formiert sich bereits Widerstand gegen die Pläne. Es gibt Petitionen, erste Diskussionen über mögliche Verfassungsbeschwerden und zahlreiche juristische Einschätzungen. Österreich hat eine vergleichbare Reform bereits hinter sich. Gab es dort ähnliche Auseinandersetzungen?
Georg Brameshuber: Ja, allerdings lag der Schwerpunkt der Diskussion etwas anders. Grundsätzlich stehen dabei zwei verfassungsrechtliche Fragen im Mittelpunkt.
Die erste betrifft den Gleichheitssatz. Vereinfacht gesagt geht es darum, ob Bitcoin aufgrund seiner wirtschaftlichen Eigenschaften überhaupt wie klassische Kapitalanlagen behandelt werden darf.
Bitcoin ähnelt in vielerlei Hinsicht eher Gold oder anderen knappen Wirtschaftsgütern als einer Aktie oder Anleihe. Daraus ergibt sich die Frage, ob der Gesetzgeber Bitcoin überhaupt steuerlich den Kapitaleinkünften zuordnen darf oder ob dies gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.
Dem gegenüber steht jedoch der rechtspolitische Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Der Bundestag kann grundsätzlich entscheiden, wie bestimmte Vermögenswerte steuerlich behandelt werden sollen. Genau an dieser Stelle treffen zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen aufeinander.
Diese Debatte wird derzeit insbesondere von Steuer- und Verfassungsrechtlern intensiv geführt.
Die entscheidende Frage lautet: Gibt es Bestandsschutz?
Mindestens ebenso wichtig ist allerdings eine zweite Frage: Was passiert mit bereits gekauften Bitcoin?
Redaktion: Genau das dürfte viele Anleger aktuell am meisten interessieren.
Georg Brameshuber: Absolut. Dabei geht es um den sogenannten Vertrauens- beziehungsweise Bestandsschutz.
In Österreich wurde diese Frage letztlich höchstrichterlich entschieden. Der österreichische Verfassungsgerichtshof räumte dem Gesetzgeber einen sehr weiten Gestaltungsspielraum ein.
Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass Steuerpflichtige grundsätzlich kein dauerhaftes Vertrauen darauf haben können, dass bestehende Steuergesetze unverändert bleiben.
Entscheidend ist lediglich, dass keine echte rückwirkende Steuer eingeführt wird. Der Gesetzgeber darf also keine bereits abgeschlossenen Sachverhalte nachträglich besteuern.
Anders sieht es jedoch bei zukünftigen Veräußerungen aus. Wer heute Bitcoin kauft, kann sich nach dieser Rechtsprechung nicht darauf berufen, dass die derzeitige Steuerfreiheit auch in einigen Jahren noch gelten muss.
Für viele Anleger war diese Entscheidung damals ein erheblicher Einschnitt.
Rückwirkung wäre das Worst-Case-Szenario
Redaktion: Nehmen wir einmal den ungünstigsten Fall an. Die Reform tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Was würde das praktisch bedeuten?
Georg Brameshuber: Genau das hängt von den späteren Übergangsregelungen ab.
Der aus Sicht vieler Anleger günstigste Fall wäre, dass sämtliche Bestände, die bereits länger als ein Jahr gehalten werden, dauerhaft steuerfrei bleiben. Alle neu erworbenen Kryptowährungen würden dann unter die neue Besteuerung fallen.
Das ist allerdings nur eine von mehreren denkbaren Varianten.
Ebenso denkbar wäre, dass der Gesetzgeber argumentiert, mit der Veröffentlichung der politischen Absichtserklärung sei bereits klar gewesen, dass sich die Rechtslage ändern werde. In diesem Fall könnte ein späteres Gesetz auch einen rückwirkenden Stichtag für neu gekaufte Bitcoin festlegen.
Das würde bedeuten, dass selbst Käufe aus dem Sommer oder Herbst 2026 nicht mehr unter die bisherige Haltefrist fallen könnten.
Welche Lösung tatsächlich gewählt wird, lässt sich derzeit nicht seriös vorhersagen.
Wer gewinnt – und wer verliert?
Redaktion: Sollte Bitcoin künftig tatsächlich wie Kapitalvermögen besteuert werden, würde automatisch die Kapitalertragsteuer greifen. Für langfristige Anleger wäre das ein klarer Nachteil.
Georg Brameshuber: Für langfristige Investoren auf jeden Fall. Man darf allerdings nicht vergessen, dass dieselbe Reform für andere Marktteilnehmer durchaus Vorteile mit sich bringen könnte.
Wer regelmäßig handelt und seine Gewinne bislang mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern musste, zahlt heute unter Umständen bis zu 45 Prozent Einkommensteuer.
Unter einer pauschalen Kapitalertragsteuer läge die Belastung dagegen deutlich niedriger.
Gerade aktive Trader könnten deshalb sogar von einer solchen Reform profitieren.
„Bestraft werden ausgerechnet die langfristigen Anleger“
Redaktion: Genau darin sehe ich einen Widerspruch. Wer kurzfristig Altcoins handelt und ständig Gewinne realisiert, würde steuerlich entlastet. Gleichzeitig verlieren ausgerechnet diejenigen ihren größten Vorteil, die Bitcoin langfristig als Vermögensaufbau oder Altersvorsorge halten.
Aus meiner Sicht wird damit genau das Verhalten benachteiligt, das politisch eigentlich gefördert werden sollte: langfristiges Investieren statt kurzfristiger Spekulation.
Georg Brameshuber: Diese Einschätzung teile ich weitgehend.
Aus meiner persönlichen Sicht handelt es sich dabei um eine politische Diskussion, die anschließend steuerrechtlich begründet wird. Langfristige Anleger verlieren ihren größten steuerlichen Vorteil, während aktive Trader teilweise sogar besser gestellt würden.
Diese Konstellation erscheint zumindest diskussionswürdig.
Österreich blieb deutlich hinter den Erwartungen zurück
Redaktion: Hinzu kommt, dass Österreich mit der Reform die ursprünglich erwarteten Steuereinnahmen gar nicht erreicht hat.
Georg Brameshuber: Das stimmt. Dabei wird häufig ein Aspekt übersehen.
Mit der Besteuerung von Kapitalvermögen geht in der Regel auch eine sogenannte Quellenbesteuerung einher. Die Steuer wird also direkt vom Broker oder der Handelsplattform einbehalten und an den Staat abgeführt.
Das klingt zunächst einfach, ist im Kryptobereich technisch jedoch außerordentlich anspruchsvoll.
Gerade Bitpanda musste enorme Investitionen tätigen, um überhaupt ein System aufzubauen, das die Steuer korrekt berechnet und automatisch abführt.
Auch heute kämpfen viele internationale Kryptobörsen, die nach Österreich expandieren, noch mit erheblichen Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung.
Allein deshalb bleiben die tatsächlichen Steuereinnahmen häufig hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück.
Warum Kryptowährungen steuerlich deutlich komplizierter sind als Aktien
Redaktion: Bei Aktien funktioniert dieses System vergleichsweise problemlos. Man kauft eine Aktie über den Broker, verkauft sie später wieder und die Kapitalertragsteuer wird automatisch abgeführt.
Bei Kryptowährungen sieht die Realität aber völlig anders aus.
Viele Anleger besitzen mehrere Wallets, transferieren Coins zwischen Börsen, nutzen DeFi-Protokolle, betreiben Staking oder Yield Farming. Wie soll in einem solchen System überhaupt automatisch ermittelt werden, welcher Gewinn steuerpflichtig ist?
Georg Brameshuber: Genau darin liegt die größte praktische Herausforderung.
Der klassische Wertpapiermarkt funktioniert als geschlossenes System. Aktien verbleiben in der Regel beim Broker.
Bitcoin hingegen lebt gerade davon, dass Nutzer ihre Vermögenswerte jederzeit auf eigene Wallets übertragen können. Self-Custody gehört zu den grundlegenden Eigenschaften des Systems.
Dadurch entstehen zahlreiche Transaktionen außerhalb zentraler Handelsplattformen. Für Börsen wird es dadurch extrem schwierig, sämtliche Anschaffungskosten, Übertragungen und Gewinne korrekt nachzuvollziehen.
Aus steuerlicher Sicht ist genau das einer der größten Unterschiede zwischen Bitcoin und klassischen Finanzinstrumenten.
Die Einführung einer Quellensteuer mag auf dem Papier einfach erscheinen. In der Praxis ist sie bei Kryptowährungen deutlich komplexer als bei klassischen Wertpapieren.
Bedeutet mehr Regulierung automatisch weniger Self-Custody?
Redaktion: Manche Anleger befürchten, dass die geplante Steuerreform nur ein weiterer Schritt hin zu einem immer stärker regulierten Kryptomarkt ist. Die Sorge lautet: Anleger sollen möglichst dauerhaft auf zentralisierten Plattformen bleiben, während Self-Custody und freie Wallet-Transfers zunehmend erschwert werden.
Georg Brameshuber: Zumindest lässt sich beobachten, dass die regulatorische Entwicklung genau in diese Richtung geht.
Wir haben bereits heute zahlreiche europäische Vorschriften – etwa die Transfer of Funds Regulation oder die Vorgaben aus MiCA –, die dazu führen, dass Vermögenswerte möglichst innerhalb regulierter Strukturen verbleiben sollen.
Sobald Kryptowährungen zwischen verschiedenen Plattformen oder in Self-Custody transferiert werden, entstehen zusätzliche Prüfpflichten. Dann geht es plötzlich um Herkunftsnachweise, Source of Funds, Proof of Funds oder geldwäscherechtliche Dokumentationen.
Für den Nutzer wird der gesamte Prozess dadurch deutlich aufwendiger.
Aus regulatorischer Sicht besteht ein klarer Anreiz, Vermögenswerte möglichst auf regulierten Plattformen zu belassen.
Welche Folgen hätte die Reform für Peer-to-Peer-Handel?
Redaktion: Was würde eine solche Reform für den Peer-to-Peer-Handel bedeuten? Viele Anleger handeln Bitcoin schließlich direkt zwischen zwei Wallets – ganz ohne Börse.
Georg Brameshuber: Ich gehe nicht davon aus, dass echter Peer-to-Peer-Handel dadurch verschwindet.
Entscheidend ist, ob tatsächlich kein Intermediär beteiligt ist. Genau hier setzt auch die europäische MiCA-Regulierung an. Sie definiert sehr klar, wann überhaupt eine Kryptodienstleistung vorliegt.
Findet ein Handel tatsächlich direkt zwischen zwei Personen statt und gibt es keinen vermittelnden Dienstleister, dann gibt es auch keinen Plattformbetreiber, der automatisch Steuern einbehalten könnte.
In diesem Fall bleibt die steuerliche Erklärung grundsätzlich Aufgabe des jeweiligen Anlegers.
Allerdings muss genau geprüft werden, ob eine Plattform tatsächlich nur vermittelt oder ob sie selbst als Kryptodienstleister auftritt. Diese Abgrenzung dürfte künftig an Bedeutung gewinnen.
Warum Self-Custody wichtiger werden könnte
Redaktion: Was beobachten Sie aktuell bei Ihren Mandanten? Verändert sich das Verhalten bereits?
Georg Brameshuber: Ja, durchaus.
Seit Bekanntwerden der politischen Pläne stellen sich viele Anleger die Frage, wie sie ihre Vermögenswerte künftig verwahren möchten.
Dabei beobachten wir einen verstärkten Trend hin zu Self-Custody und dezentralen Lösungen – insbesondere bei erfahrenen Bitcoin-Nutzern.
Sobald Vermögenswerte dauerhaft auf einer zentralen Plattform liegen, greifen zahlreiche regulatorische Vorgaben. Wer seine Coins dagegen selbst verwahrt und nur dann mit regulierten Dienstleistern interagiert, wenn es wirklich notwendig ist, reduziert viele dieser Berührungspunkte.
Natürlich bedeutet Self-Custody auch mehr Eigenverantwortung. Für viele Anleger ist genau das aber inzwischen wieder ein entscheidendes Argument.
Wie können sich Anleger jetzt vorbereiten?
„Internationale Lösungen werden wieder stärker nachgefragt“
Redaktion: Viele Zuschauer stellen sich derzeit dieselbe Frage: Was kann man überhaupt tun? Gibt es Möglichkeiten, sich legal auf mögliche Änderungen vorzubereiten?
Georg Brameshuber: Eine Entwicklung beobachten wir bereits sehr deutlich: Das Interesse an internationalen Lösungen nimmt spürbar zu.
Seit Veröffentlichung der politischen Pläne erhalten wir deutlich mehr Anfragen zum Thema internationale Vermögensstrukturierung oder Wohnsitzverlagerung.
Man sollte dabei allerdings vorsichtig sein. Ein Wegzug ist keine kurzfristige Steueroptimierung, sondern eine weitreichende Lebensentscheidung. Wer seinen steuerlichen Wohnsitz tatsächlich verlagern möchte, muss auch seinen Lebensmittelpunkt entsprechend verlegen.
Das wird häufig unterschätzt.
Vollständige Dokumentation wird immer wichtiger
Redaktion: Gibt es unabhängig davon Dinge, die jeder Anleger bereits heute tun sollte?
Georg Brameshuber: Ja – und zwar unabhängig davon, welche Reform letztlich beschlossen wird.
Das Wichtigste ist eine vollständige Dokumentation sämtlicher Kryptotransaktionen.
Viele Anleger beschäftigen sich erst mit ihrer Steuerhistorie, wenn sie größere Gewinne realisieren möchten. Tatsächlich benötigen sie diese Unterlagen inzwischen aber auch für geldwäscherechtliche Nachweise.
Immer häufiger verlangen Börsen, Banken oder sogar Notare einen lückenlosen Nachweis darüber, woher die eingesetzten Kryptowährungen stammen.
Ohne eine vollständige Transaktionshistorie kann das später erhebliche Probleme verursachen.
Deshalb sollte jeder Anleger seine Dokumentation bereits heute vollständig aufbereiten – unabhängig davon, ob aktuell überhaupt eine Steuerzahlung anfällt.
Bitcoin als Kreditsicherheit – eine Alternative?
Redaktion: Ein weiteres Thema gewinnt derzeit an Bedeutung: Bitcoin-Backed Loans. In den USA entstehen immer mehr Angebote, bei denen Anleger ihre Bitcoin lediglich als Sicherheit hinterlegen und dadurch keinen steuerpflichtigen Verkauf auslösen. Könnte das künftig eine interessante Alternative werden?
Georg Brameshuber: Grundsätzlich ja.
Die reine Hinterlegung von Bitcoin als Kreditsicherheit führt in der Regel noch nicht zu einem steuerpflichtigen Vorgang. Steuerlich relevant wird es normalerweise erst dann, wenn die hinterlegten Vermögenswerte tatsächlich verwertet oder zur Tilgung eingesetzt werden.
Gerade in der Schweiz gehören solche Angebote bereits zum Alltag. Dort bieten mehrere Banken Bitcoin-besicherte Kredite an.
Ich rechne damit, dass wir ähnliche Produkte in den kommenden Jahren auch verstärkt bei deutschen Banken sehen werden.
Ob sich diese Modelle im Einzelfall wirtschaftlich lohnen, hängt allerdings von vielen Faktoren ab – etwa von den Finanzierungskosten und der individuellen steuerlichen Situation.
Zwei Dinge sollten Anleger jetzt im Blick behalten
Redaktion: Was wäre Ihre wichtigste Empfehlung für Anleger in den kommenden Monaten?
Georg Brameshuber: Aus meiner Sicht gibt es zwei Punkte.
Erstens sollten Anleger die politische Entwicklung sehr genau verfolgen. Besonders wichtig werden mögliche Übergangsregelungen und Stichtage sein. Davon wird letztlich abhängen, welche Bestände noch unter die bisherigen Regeln fallen.
Zweitens sollten steuerliche Überlegungen künftig fester Bestandteil jeder Investmententscheidung werden.
Viele Anleger konzentrieren sich ausschließlich auf ihre potenziellen Gewinne. Die spätere Steuerbelastung wird dagegen häufig erst berücksichtigt, wenn es bereits zu spät ist.
Wer langfristig erfolgreich investieren möchte, sollte die steuerlichen Konsequenzen jeder Transaktion von Anfang an mitdenken.
Kryptogewinne nicht anzugeben wird immer riskanter
Redaktion: Ein Thema, das viele Anleger noch immer unterschätzen, ist die steuerliche Erklärung ihrer Kryptogewinne. Wie hoch ist das Risiko heute tatsächlich, Gewinne einfach nicht anzugeben?
Georg Brameshuber: Das Risiko steigt kontinuierlich.
Sobald Anleger regulierte Kryptobörsen nutzen oder größere Gewinne auf ein Bankkonto auszahlen, existieren bereits heute zahlreiche Informationsquellen für die Finanzbehörden. Hinzu kommen internationale Meldepflichten, die in den kommenden Jahren nochmals deutlich ausgeweitet werden.
Viele Anleger verlassen sich noch darauf, dass die Behörden aufgrund der Vielzahl an Fällen nicht jede Transaktion überprüfen können. Diese Einschätzung halte ich allerdings für zunehmend gefährlich.
Die technische Infrastruktur der Finanzverwaltungen entwickelt sich stetig weiter. Gleichzeitig werden internationale Datenaustauschsysteme immer umfassender.
Ab 2027 dürfte der Informationsfluss deutlich zunehmen
Redaktion: Welche Veränderungen erwarten Sie konkret?
Georg Brameshuber: Wir beobachten bereits heute eine zunehmende Internationalisierung des Datenaustauschs.
Banken, Kryptobörsen und andere Finanzdienstleister unterliegen immer umfangreicheren Meldepflichten. Hinzu kommen geldwäscherechtliche Vorgaben, durch die Informationen zwischen Behörden zunehmend automatisiert ausgetauscht werden.
Bereits heute sehen wir in der Praxis Fälle, in denen Banken Verdachtsmeldungen an die zuständigen Behörden übermitteln, ohne dass der Kunde hiervon zunächst überhaupt Kenntnis erhält.
Auch Immobilienkäufe oder größere Vermögenstransfers können inzwischen umfangreiche Prüfungen auslösen.
Für Anleger bedeutet das vor allem eines: Die Wahrscheinlichkeit, dass Unstimmigkeiten früher oder später auffallen, nimmt kontinuierlich zu.
Was können Anleger tun, wenn frühere Gewinne nicht erklärt wurden?
Redaktion: Viele Anleger dürften sich nun fragen: Was ist, wenn ich in der Vergangenheit Fehler gemacht oder Kryptogewinne gar nicht angegeben habe?
Georg Brameshuber: Entscheidend ist, möglichst früh aktiv zu werden.
Das Steuerrecht bietet grundsätzlich Möglichkeiten, bisher nicht erklärte Sachverhalte gegenüber den Finanzbehörden nachträglich offenzulegen. Voraussetzung dafür ist allerdings eine vollständige und nachvollziehbare Aufarbeitung der gesamten Transaktionshistorie.
In der Praxis bedeutet das häufig, sämtliche Wallets, Börsenkonten und Transaktionen mithilfe spezialisierter Steuersoftware oder entsprechender Berater vollständig zu rekonstruieren.
Diese Dokumentation dient heute nicht nur steuerlichen Zwecken.
Sie wird zunehmend auch benötigt, um gegenüber Banken, Kryptobörsen oder anderen Finanzdienstleistern die Herkunft der Vermögenswerte nachweisen zu können.
Je früher Anleger ihre Historie sauber dokumentieren, desto einfacher lassen sich spätere Probleme vermeiden.
Werden Krypto-ETPs attraktiver?
Gleicht sich die Besteuerung künftig an?
Redaktion: Sollte Bitcoin künftig tatsächlich wie Kapitalvermögen besteuert werden – verlieren klassische Bitcoin-ETPs oder andere Finanzprodukte dann ihren steuerlichen Nachteil gegenüber echten Coins?
Georg Brameshuber: Zumindest dürfte sich der Unterschied deutlich verringern.
Schon heute unterliegen Krypto-ETPs oder andere Derivate der klassischen Besteuerung von Finanzinstrumenten. Das eigentliche Investmentobjekt ist dabei nicht Bitcoin selbst, sondern das jeweilige Wertpapier.
Sollte Bitcoin künftig ebenfalls unter die Kapitalvermögensbesteuerung fallen, nähern sich beide Welten steuerlich deutlich an.
Natürlich bleiben weiterhin Unterschiede bestehen – insbesondere hinsichtlich des Gegenparteirisikos. Wer einen ETP hält, besitzt eben nicht direkt Bitcoin, sondern einen Anspruch gegenüber dem jeweiligen Emittenten.
Steuerlich könnte die Lücke jedoch deutlich kleiner werden.
Wohin entwickelt sich die Regulierung?
„Selbstverantwortung wird immer wichtiger“
Redaktion: Wenn Sie einige Jahre nach vorne blicken: Was erwarten Sie für Bitcoin-Anleger? Wird die Regulierung weiter zunehmen?
Georg Brameshuber: Davon gehe ich aus.
Gleichzeitig glaube ich aber, dass dadurch auch die Eigenverantwortung der Anleger immer wichtiger wird.
Regulierung verfolgt grundsätzlich legitime Ziele. Geldwäschebekämpfung oder Terrorismusfinanzierung sind berechtigte Anliegen des Gesetzgebers.
Dennoch muss jeder Anleger künftig deutlich bewusster entscheiden, welche Infrastruktur er nutzt und welche Prioritäten er setzt.
Manche Investoren legen größten Wert auf maximale Regulierung und Komfort. Andere bevorzugen Self-Custody, Eigenverantwortung und dezentrale Anwendungen.
Beides wird auch künftig seine Berechtigung haben. Entscheidend ist, dass Anleger die jeweiligen Vor- und Nachteile kennen und bewusst abwägen.
Ein Wegzug ist keine einfache Steuerlösung
Redaktion: Immer wieder wird auch über einen Wegzug ins Ausland diskutiert. Ist das aus Ihrer Sicht eine realistische Option?
Georg Brameshuber: Man sollte einen Wegzug niemals ausschließlich unter steuerlichen Gesichtspunkten betrachten.
Wer seinen steuerlichen Wohnsitz tatsächlich verlagern möchte, muss seinen Lebensmittelpunkt ebenfalls dauerhaft ins Ausland verlegen. Das betrifft nicht nur den Wohnort, sondern häufig auch wirtschaftliche Interessen und familiäre Bindungen.
Außerdem existieren bereits heute umfangreiche Regelungen zur Wegzugsbesteuerung bei Kapitalvermögen.
Sollte Bitcoin künftig tatsächlich steuerlich als Kapitalvermögen eingestuft werden, stellt sich zwangsläufig die Frage, ob entsprechende Regelungen künftig auch auf Kryptowährungen Anwendung finden könnten.
Diese Diskussion wird sicherlich noch an Bedeutung gewinnen.
Fazit: Noch sind viele Fragen offen
Die geplante Reform der Krypto-Besteuerung könnte den größten steuerlichen Einschnitt für deutsche Bitcoin-Anleger seit Einführung der einjährigen Haltefrist bedeuten. Noch liegt kein konkreter Gesetzentwurf vor. Viele zentrale Fragen – etwa zum Bestandsschutz, möglichen Übergangsregelungen oder einer eventuellen Rückwirkung – sind deshalb weiterhin offen.
Für Anleger bedeutet das vor allem eines: Die politische Entwicklung sollte in den kommenden Monaten genau verfolgt werden. Gleichzeitig lohnt es sich bereits heute, die eigene Dokumentation zu überprüfen und sämtliche Kryptotransaktionen vollständig zu erfassen.
Wie die Erfahrungen aus Österreich zeigen, endet eine Steuerreform nicht mit der Verabschiedung eines Gesetzes. Erst die praktische Umsetzung entscheidet darüber, welche Folgen sie für Anleger, Kryptobörsen und die gesamte Branche tatsächlich haben wird.
Hinweis der Redaktion: Das Interview wurde für eine bessere Lesbarkeit sprachlich gekürzt und redaktionell bearbeitet. Inhaltliche Aussagen wurden dabei nicht verändert.






